Klare Absprachen
Shooting-Vertrag.
Damit Du vor dem Shooting weißt, was vereinbart wird, besonders bei Nutzung und Veröffentlichung der Bilder.

Vertrauen braucht Klarheit
Ein Shootingvertrag hält fest, was wir besprochen haben. Dazu gehören vor allem der Umfang der Zusammenarbeit und die Frage, wie die entstandenen Bilder genutzt werden dürfen. Lies die Vereinbarung in Ruhe durch und frage nach, wenn etwas unklar ist.
WAS DICH ERWARTET
Was wir alles regeln sollten.
Zusammenarbeit
Was fotografiert wird, welche Form des Shootings gilt und welche Leistungen beide Seiten einbringen.
Der wichtigste Punkt hält fest, dass ich Dich fotografieren darf, wenn Du vor meiner Kamera steht. Egal ob mit, mit weniger ohne ohne Kleidung.
Bildnutzung
Wo, wie und in welchem Umfang Bilder veröffentlicht oder weiterverwendet werden dürfen.
Normalerweise mache ich hier keinerlei Einschränkungen.
Bei einem TfP-Vertrag darfst Du die Fotos nicht verkaufen.
Verbindlichkeit
Eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung ist grundsätzlich bindend und nicht beliebig widerrufbar.
Späterer Sinneswandel
Was bei einem Widerruf wichtig ist.
Ein Vertrag gilt zunächst weiter
Haben wir einen mündlichen oder schriftlichen Shootingvertrag geschlossen, ist ein Widerruf nicht ohne Weiteres möglich. Dafür müssen besondere Umstände vorliegen.
Ein wichtiger Grund kann entscheidend sein
Ein Widerruf kann in Betracht kommen, wenn sich die Umstände seit der Einwilligung so stark verändert haben, dass eine weitere Veröffentlichung die Persönlichkeit empfindlich beeinträchtigt. Ein kurzfristiger Sinneswandel reicht im Regelfall nicht.
Verbindlichkeit
In der rechtlichen Bewertung können ein deutlich erkennbarer Wandel der Lebenssituation und ein längerer Zeitraum eine Rolle spielen. Die ursprüngliche Einwilligung bleibt jedoch grundsätzlich verbindlich.
Bitte beachte: Diese Seite erklärt meine Rechtsauffassung in verständlicher Form und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei einer rechtlichen Streitfrage solltest Du fachkundigen Rat einholen.
Widerspruch in anderen Fällen.
Wenn wir keinen Shootingvertrag abgeschlossen haben, kannst Du aus Gründen, die sich aus Deiner besonderen Situation ergeben, der weiteren Veröffentlichung widersprechen. Ich werde die betreffenden Fotos dann nicht mehr veröffentlichen, sofern nicht im Einzelfall zwingende schutzwürdige Gründe überwiegen.
Und solltest Du auf dieser Website ein Foto von Dir finden, das ich vielleicht im Vorbeigehen von Dir aufgenommen haben, und Du magst Dich nicht auf meiner Website sehen, melde Dich bei mir. Ich entferne es unverzüglich aus den Fotoalben.
Ist etwas im Vertrag unklar?
Frag bitte vor der Unterschrift nach. Eine gute Vereinbarung ist eine,
die beide Seiten verstehen und mittragen.