Shootingvertrag

Shootingvertrag / Model Release 

Haben wir einen mündlichen oder schriftlichen Shootingvertrag abgeschlossen, ist ein Widerruf der Vereinbarung nicht ohne Weiteres möglich, sondern es bedarf der besonderer Umstände. Die Rechtsprechung erkennt einen Widerruf unter anderem dann an, wenn sich die Umstände Deiner Einwilligung seit Deiner Erteilung so sehr geändert haben, dass die weitere Veröffentlichung Dich in Deiner Persönlichkeit empfindlich beeinträchtigt. Es muss allerdings ein sehr wichtiger Grund vorliegen, nicht mehr an die Vereinbarung gebunden sein zu wollen. 

Relativ typisch sind die Fälle, in denen sich die Einstellung des Models zu einmal gemachten Aufnahmen ändert und sie später nicht mehr möchte, dass diese weiter veröffentlicht werden. Typisch ist hier „Ich wusste nicht, dass die Bilder veröffentlicht werden sollen.“ oder „Ich war unerfahren und wollte die Bilder nur für mich haben.“ 

Erfahrungsgemäß ist hier ist jedoch ein Zeitraum von mindestens 3 bis 5 Jahren erforderlich, bevor ein solcher Wandel gerichtlich anerkannt wird. Auch dürfen in dieser Zeit keine anderen ähnlichen Aufnahmen gemacht worden sein und es muss ein erkennbarer Wandel der Lebenssituation des Models gegeben sein. Ein kurzzeitiger Sinneswandel des Models führt im Regelfall nicht dazu, dass die Bilder nicht mehr verwendet werden können, denn die einmal erteilte Einwilligung ist bindend. 

Widerspruchsrecht in anderen Fällen

Einen wichtigen Hinweis zum Widerspruchsrecht der von mir veröffentlichten Fotos (auch nach Art. 21 Abs. 4 DS-GVO) möchte ich hier gerne wiederholen: 

Sofern wir keinen Shootingvertrag abgeschlossen haben, haben die betroffenen Personen auf meinen Bildern das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Veröffentlichung der Fotos Widerspruch einzulegen. Ich werde die Fotos dann nicht mehr veröffentlichen, es sei denn, ich kann im Einzelfall zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, welche die Interessen der fotografierten Person überwiegen. 

Mit anderen Worten: Meldet Euch bei mir und ich nehme die Bilder unverzüglich aus den Fotoalben heraus. 

Datenschutzbestimmungen

Die einschlägigen Datenschutzbestimmungen sind es wert, dass ich für sie eine eigene Seite widme. Hier könnt Ihr alles nachlesen.